Förderverein Kirchenmusik, Liturgie, ukrainische Traditionen
Статут товариства
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§ 1 Name, Sitz, Eintragung

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein Kirchenmusik, Liturgie, ukrainische Traditionen in der Pfarrei St. Michael Dresden e.V.“, im folgenden „Verein“ genannt.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in Dresden.
  3. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namen „e.V.“ Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins, Gemeinnützigkeit

  1. Vereinszweck ist die materielle und ideelle Förderung der Kirchenmusik, der Liturgie, und der ukrainischen Kultur und Sprache in der Pfarrei St. Michael in Dresden. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Pflege des Kirchenliedgutes und der ukrainischen Traditionen.
  2. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen ausschließlich für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Es dürfen weiterhin keine Personen durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jeder an der Verwirklichung der Vereinsziele Interessierte werden. Über den in Textform gestellten Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Die Ablehnung des Aufnahmeantrags bedarf keiner Begründung.

§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

  1. Die Mitgliedschaft endet
    1. durch Austritt, der nur schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden kann,
    2. durch Ausschluss
    3. mit dem Tod des Mitglieds.
  2. Der Austritt erfolgt durch Erklärung in Textform gegenüber einem Vorstandsmitglied. Er ist jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen zulässig. Ein Mitglied kann wegen vereinsschädigendem Verhalten aus dem Verein ausgeschlossen Werden. Dem Mitglied ist unter Bekanntgabe der erhobenen Vorwürfe Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit ¾% Mehrheit mit sofortiger Wirkung.

§ 5 Mitgliedsbeiträge

  1. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wird durch die Mitgliederversammlung festgesetzt.

§ 6 Vorstand

  1. Der Gesamtvorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Schatzmeister, und dem amtierenden Pfarrer der Gemeinde St. Michael in Dresden als geborenes Mitglied. Der ins Vereinsregister einzutragende Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter und dem Schatzmeister. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
  2. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr gewählt.
  3. Die Vorstandsmitglieder bleiben nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Wahl des neuen Vorstands im Amt. Wiederwahl ist möglich.

§ 7 Mitgliederversammlung

  1. Mindestens einmal jährlich findet die ordentliche Mitgliederversammlung statt, möglichst im I. Quartal des Kalenderjahres. Sie beschließt insbesondere über:
    1. die Rechenschaftslegung und Entlastung des Vorstands
    2. Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern
    3. die Höhe der Mitgliedsbeiträge
    4. die Ausschließung eines Mitglieds
    5. die Auflösung des Vereins und die Verwendung seines Vermögens
  2. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung durch besondere schriftliche Einladung der Mitglieder unter Angabe der Tagesordnung ein. Die Einladung muss mindestens 2 Wochen vor der Versammlung erfolgen. Jedes Mitglied kann Ergänzungen beantragen.
  3. Jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Bei der Beschlussfassung entscheidet die einfache Mehrheit der erschienenen Mitglieder. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Bei Stimmgleichheit ist ein Antrag abgelehnt. Einberufene Mitgliederversammlungen sind grundsätzlich ohne Rücksicht auf die Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, sofern die Einladung satzungsgemäß erfolgte.
  4. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter und Protokollführer zu unterzeichnen ist.
  5. Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn der Vorstand dies im Interesse des Vereins für notwendig hält oder wenn mindestens 25 % der stimmberechtigten Mitglieder eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe von Gründen schriftlich beantragen.

§ 8 Auflösung des Vereins

  1. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall des bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Pfarrei St. Michael in Dresden, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung der Kirchenmusik und Liturgie in dieser Pfarrei zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Verwendung des Vermögens dürfen erst nach Einwilligung des Finanzamtes durchgeführt werden.

§ 9 Liquidation des Vereins

  1. Die Liquidation erfolgt durch den letzten eingetragenen Vorstand gemeinschaftlich, es sei denn die Mitgliederversammlung beschließt etwas anderes.

 
 
Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 10. 01. 2012 beschlossen.
 
Dresden, 10.01.2012
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Letzte Aktualisierung: 06.02.2013
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